Welche Vorteile habe ich mit ERASMUS+?
Mit ERASMUS+ zahlst du keine Studiengebühren an der ausländischen Hochschule und erhältst zudem ein Stipendium in Form eines monatlichen Zuschusses. Nicht zuletzt profitierst du von den organisierten und verlässlichen Beziehungen zwischen uns und deiner Auslandshochschule.
Wer kann ein ERASMUS+ Stipendium erhalten?
Teilnahmeberechtigt für Studierendenmobilität sind an deutschen Hochschulen immatrikulierte Studierende, die Staatsangehörige eines am Programm teilnehmenden Landes sind oder in dem Land, in dem sie ihren Wohnsitz haben, offiziell als Flüchtlinge, Staatenlose oder dort als ständig wohnhaft anerkannt sind.
Wie bewerbe ich mich für ein ERASMUS+ Stipendium?
Um sich für ein Erasmus Stipendium zu bewerben, benötigst du zusätzlich zu den Bewerbungsunterlagen der jeweiligen ERASMUS-Partnerhochschule die folgenden Unterlagen:
- Motivationsschreiben
- Gegebenenfalls Sprachzertifikate der Unterrichtssprache
Was sind die Auswahlkriterien?
Folgende Kriterien gelten für die Vergabe eines ERASMUS+ Stipendiums:
- Motivationsschreiben: Hebe deine akademischen Ziele für den Auslandsaufenthalt hervor und konzentriere dich auf die Modalitäten von Forschung und Unterricht an der Partnerhochschule.
- Notendurchschnitt
- Sprachkenntnisse
Auch wenn ERASMUS+ kein Eliteprogramm ist, können hervorragende Leistungen durchaus den Ausschlag geben.
Erasmus-Charta
Die Europäische Kommission hat der UE die Erasmus-Charta für Hochschulbildung 2021–2027 verliehen. Der Besitz einer gültigen Charta ist Voraussetzung für die Teilnahme an ERASMUS+. Sie verpflichtet uns zur Förderung des Austauschs von Studierenden und Personal und bildet darüber hinaus den Qualitätsrahmen für alle Aktivitäten innerhalb des ERASMUS-Programms. Die ERASMUS-Charta für Studierende findest du hier. Lies dir unser ERASMUS+ Policy Statement hier.
Zero-Grant Förderung
Zero-Grant-Studierende erhalten einen studiengebührenfreien ERASMUS-Platz, jedoch keine Mobilitätsbeihilfe. Sollten die Mittel nicht für alle ERASMUS-Teilnehmer_innen reichen, werden zuerst fristgerechte Bewerbungen bedient. Studierende, die sich nach der angegeben Frist beworben haben, erhalten evtl. zunächst keine Mobilitätsbeihilfe. Sofern dann zusätzliche Mittel zur Verfügung stehen, können Zero-Grant-Austauschteilnehmer_innen rückwirkend den Mobilitätszuschuss erhalten, der dann genauso hoch wäre wie der der von Anfang an geförderten Studierenden. Restplatzbewerber*innen müssen sich daher im Klaren sein, dass sie entweder überhaupt nicht gefördert werden können (geringe Wahrscheinlichkeit) oder die Förderung erst während oder nach Abschluss des ERASMUS-Auslandsstudiums erhalten (große Wahrscheinlichkeit).
PROMOS
Für die UE ist die Steigerung der Auslandsmobilität von Studierenden von großer Bedeutung. Das Mobilitätsprogramm PROMOS des Deutschen Akademischen Austauschdienstes (DAAD) leistet dazu mit Stipendien für Auslandsaufenthalte einen wichtigen Beitrag.
UE-Studierende werden im Rahmen von PROMOS in folgenden Förderlinien gefördert:
• Studienaufenthalte
• Praktika
• Studienreisen
Alle Informationen zur PROMOS-Ausschreibung findest du hier. Die dafür benötigen Dokumente sind das Bewerbungsformular und der Letter of Recommondation.