Um die Qualität der Lehre zu verbessern, werden die Erkenntnisse aus dem akademischen Controlling und den Evaluationen eingesetzt.
Folgende Maßnahmen werden hierfür eingesetzt: Stabstelle Qualityteaching@UE
Das Anreizsystem zur Qualitätsförderung guter Lehre setzt sich aus folgenden Kategorien zusammen:
- Personalbeschaffung und Onboarding
- Personalentwicklung und Unterstützungsangebote für Lehrende
- Lehrpreis der UE
- Qualitätsmanagement in Studium und Lehre
- Kommunikation und Sichtbarkeit
Für die Ermittlung des Weiterbildungsbedarf, der Planung von Weiterbildungsmaßnahmen, der Umsetzung, der Evaluation und der Sicherstellung des Transfers in die Lehre an der UE ist die Stabstelle Qualityteaching@UE verantworlich, die von einer/einem wissenschaftlichen Mitarbeiter*in geführt wird.
Lehrverbesserungsgespräch
Ziel und Zweck:
– Sicherung und Entwicklung der Qualität von Studium und Lehre
– Kontrolle der Qualitätsrichtlinie für Studium und Lehre
Verantwortlich:
PRSL
Durchführung:
-Prodekan*in
-Studiengangsleitung
-eskalierend: Dekan*in, Vize-Präsident*in Studium + Lehre
Beteiligte:
-HEQM
-Lehrende
Intervall:
Jedes Semester
Auslöser:
Der/Die Lehrende rangiert im Qualitätsranking (Gesamtbewertung) in einem Semester außerhalb der Qualitätsrichtlinie (rote Ampelfarbe) oder in zwei direkt aufeinander folgenden Semestern innerhalb der Toleranz (gelbe Ampelfarbe)
Technische Systeme:
-EvaSys
-Microsoft 365
Qualitätszirkel
Ziel und Zweck:
-Qualitätssicherung und ‑entwicklung von Studium und Lehre auf Standortebene
-Analyse und Validierung von Ergebnissen der LVE und ggf. anderer Befragungen
-Ableitung standortgebundener Verbesserungsmaßnahmen
Verantwortlich:
-Vize-Präsident Studium und Lehre
-Kanzler*in
Durchführung:
Stabstelle HEQM
Beteiligte:
-Studierendenvertretungen
-Campus Manager*innen
-Prodekan*innen
Intervall:
Jedes Semester
Auslöser:
Intervall
Programmkonferenzen
Ziel und Zweck:
– Sicherung und Entwicklung der Qualität von Studium und Lehre, Ebene: Studiengang
– Überprüfung des Curriculums hinsichtlich der fachlich-inhaltlichen Gestaltung und der methodisch-didaktischen Ansätze
– Weiterentwicklung der modulbezogenen und übergeordneten Qualifikationsziele
– Systematische Beteiligung von Lehrenden, Studierenden, Absolventinnen und Absolventen, VertreterInnen der Berufspraxis und Kooperationspartnern bei der Weiterentwicklung der Studiengänge
Verantwortlich:
– Vize-Präsident Studium und Lehre
– Dekan*in
Durchführung:
Studiengangsleitung
Beteiligte:
– Hauptberufliche und freiberufliche Lehrende des betreffenden Studiengangs bzw. der Studiengangsfamilie
– Vertreter*innen aus den UE und GUS Services
– Stabstelle HEQM
– Indirekt (über Befragungsergebnisse): Studierende und Absolventinnen und Absolventen
– Bei dualen Studiengängen außerdem: Kooperationspartner, VertreterInnen der beteiligten Berufsschule(n)
Intervall:
Nach interner Akkreditierung bzw. Reakkreditierung: alle 2 Jahre (2 Jahre nach Einführung, 1 Jahr vor Ende des Akkreditierungszeitraums)
Auslöser:
Intervall