FAQs zur Aufenthaltsgenehmigung (für Personen außerhalb der EU)
Wann kann ein Visum oder eine Aufenthaltserlaubnis verlängert werden? Du kannst dein Visum jederzeit nach Einreise nach Deutschland verlängern (d. h. ein Studentenvisum in eine Aufenthaltserlaubnis für Studenten umwandeln), bevor es abläuft. Obwohl du mit einem Visum arbeiten kannst, bevorzugen einige Arbeitgeber es, wenn du bereits eine Aufenthaltserlaubnis hast, bevor du die Stelle annimmst.
Wenn du bereits eine Aufenthaltserlaubnis hast, kann diese frühestens 8 Wochen vor Ablauf der Gültigkeit verlängert werden.
Was sind die Vorteile deines Aufenthaltstitels für Studierende? (für Personen außerhalb der EU)
Leben in Deutschland: Die Aufenthaltserlaubnis für Studierende erlaubt es dir, für die Dauer deines Studiums in Deutschland zu leben.
Arbeiten während des Studiums: (für Personen außerhalb der EU) Nach deutschem Recht dürfen internationale Studierende während ihres Studiums nur eine bestimmte Anzahl von Stunden arbeiten. Du kannst 120 Tage pro Jahr in Vollzeit oder 240 Tage pro Jahr in Teilzeit arbeiten. Langfristige Verträge sind in diesem Zeitraum verboten. Zusätzlich: Wenn du dein Studium an einer deutschen Hochschule abgeschlossen hast, kannst du eine Aufenthaltserlaubnis zur Arbeitssuche für weitere 18 Monate beantragen.
Studienabbruch: Was passiert mit meiner Aufenthaltserlaubnis / meinem Titel? (für Personen außerhalb der EU) Die Aufenthaltserlaubnis ist immer an einen bestimmten Zweck gebunden. Im Falle des §16b AufenthG wird die Aufenthaltserlaubnis zum Zweck des Studiums erteilt. Wenn das Studium abgebrochen wird, entfällt der Zweck der erteilten Aufenthaltserlaubnis. Dies hat zur Folge, dass die Aufenthaltserlaubnis eingezogen wird oder nicht verlängert werden kann. Wenn du dein Studium abbrichst, solltest du immer die aufenthaltsrechtliche Perspektive im Auge behalten.
Mein Aufenthaltstitel wird vor meinem Termin ablaufen. Ist das ein Problem? (für Personen außerhalb der EU) Wenn dein Aufenthaltstitel zum Zeitpunkt der Terminvereinbarung noch gültig war, gilt er bis zum geplanten Termin als im Bundesgebiet fortbestehend. Das bedeutet, dass du bis zu deinem Termin weiter arbeiten oder studieren kannst. Du kannst deine Buchungsbestätigung den Behörden und Arbeitgebern als entsprechenden Nachweis vorlegen. Du kannst jedoch nicht außerhalb Deutschlands reisen.
Wichtig: Dies gilt nur unter der Bedingung, dass du den gebuchten Termin wahrnimmst.
Ich bin britische*r Staatsbürger*in. Wo finde ich Informationen zum Brexit? Als britischer Staatsangehörigerin darfst du jetzt zu langfristigen Zwecken wie dem Studium ohne vorheriges Visumverfahren nach Deutschland einreisen. Sobald du jedoch hier bist, musst du eine Aufenthaltserlaubnis beantragen.
Ich bin ohne Visum nach Deutschland eingereist (nur für bestimmte Staatsangehörigkeiten möglich), wie beantrage ich eine Aufenthaltserlaubnis? Du kannst dich auf dieselbe Weise bewerben wie Studenten, die vor Ablauf ihres 90-tägigen Aufenthalts ein Visum haben. Mehr Informationen.