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Überall vernetzen - Erfahre hier alles rund um das Auslandssemester der UE.

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Sprachkurs

Informiere dich über unser Angebot an Sprachkursen für Studierende des 1. und 2. Semesters - eine ideale Möglichkeit, deine Chancen für einen Berufseinstieg in Deutschland oder in einem internationalen Arbeitsumfeld zu erhöhen! Präsenzsprachkurse: Deutsch, für alle internationalen Studierenden in Berlin, Potsdam und Hamburg. Es gibt kein online Angebot.

Die Kurse werden bis zum Niveau B2.2 angeboten.
Kosten: 75 € pro Semester
Dauer: 1 Semester
Umfang: 3 Stunden pro Woche (4 Unterrichtsstunden), über 12 Wochen
Studierende erhalten zu Beginn des Semesters eine Email (auf ihre UE-E-Mail Adresse) mit einem Link zum Einstufungstest und Anleitung zur Registrierung via Online Campus
Du hast die Möglichkeit, einen Kurs pro Semester zu wählen. Die Anmeldung erfolgt nach dem Prinzip "Wer zuerst kommt, malt zuerst" (begrenzte Teilnehmerzahl)
Die Prüfungen finden in der letzten Woche der jeweiligen Stufe statt.

Am Ende des Semesters wird dir ein Zertifikat über den erfolgreichen Abschluss ausgestellt. Die Kurse werden nach der Anzahl der Anmeldungen eröffnet.

Dein Aufenthalt in Deutschland

FAQs zur Aufenthaltsgenehmigung (für Personen außerhalb der EU)

Wann kann ein Visum oder eine Aufenthaltserlaubnis verlängert werden? Du kannst dein Visum jederzeit nach Einreise nach Deutschland verlängern (d. h. ein Studentenvisum in eine Aufenthaltserlaubnis für Studenten umwandeln), bevor es abläuft. Obwohl du mit einem Visum arbeiten kannst, bevorzugen einige Arbeitgeber es, wenn du bereits eine Aufenthaltserlaubnis hast, bevor du die Stelle annimmst.

Wenn du bereits eine Aufenthaltserlaubnis hast, kann diese frühestens 8 Wochen vor Ablauf der Gültigkeit verlängert werden.

Was sind die Vorteile deines Aufenthaltstitels für Studierende? (für Personen außerhalb der EU)

Leben in Deutschland: Die Aufenthaltserlaubnis für Studierende erlaubt es dir, für die Dauer deines Studiums in Deutschland zu leben.

Arbeiten während des Studiums: (für Personen außerhalb der EU) Nach deutschem Recht dürfen internationale Studierende während ihres Studiums nur eine bestimmte Anzahl von Stunden arbeiten. Du kannst 120 Tage pro Jahr in Vollzeit oder 240 Tage pro Jahr in Teilzeit arbeiten. Langfristige Verträge sind in diesem Zeitraum verboten. Zusätzlich: Wenn du dein Studium an einer deutschen Hochschule abgeschlossen hast, kannst du eine Aufenthaltserlaubnis zur Arbeitssuche für weitere 18 Monate beantragen.

Studienabbruch: Was passiert mit meiner Aufenthaltserlaubnis / meinem Titel? (für Personen außerhalb der EU) Die Aufenthaltserlaubnis ist immer an einen bestimmten Zweck gebunden. Im Falle des §16b AufenthG wird die Aufenthaltserlaubnis zum Zweck des Studiums erteilt. Wenn das Studium abgebrochen wird, entfällt der Zweck der erteilten Aufenthaltserlaubnis. Dies hat zur Folge, dass die Aufenthaltserlaubnis eingezogen wird oder nicht verlängert werden kann. Wenn du dein Studium abbrichst, solltest du immer die aufenthaltsrechtliche Perspektive im Auge behalten.

Mein Aufenthaltstitel wird vor meinem Termin ablaufen. Ist das ein Problem? (für Personen außerhalb der EU) Wenn dein Aufenthaltstitel zum Zeitpunkt der Terminvereinbarung noch gültig war, gilt er bis zum geplanten Termin als im Bundesgebiet fortbestehend. Das bedeutet, dass du bis zu deinem Termin weiter arbeiten oder studieren kannst. Du kannst deine Buchungsbestätigung den Behörden und Arbeitgebern als entsprechenden Nachweis vorlegen. Du kannst jedoch nicht außerhalb Deutschlands reisen.

Wichtig: Dies gilt nur unter der Bedingung, dass du den gebuchten Termin wahrnimmst.

Ich bin britische*r Staatsbürger*in. Wo finde ich Informationen zum Brexit? Als britischer Staatsangehörigerin darfst du jetzt zu langfristigen Zwecken wie dem Studium ohne vorheriges Visumverfahren nach Deutschland einreisen. Sobald du jedoch hier bist, musst du eine Aufenthaltserlaubnis beantragen.

Ich bin ohne Visum nach Deutschland eingereist (nur für bestimmte Staatsangehörigkeiten möglich), wie beantrage ich eine Aufenthaltserlaubnis? Du kannst dich auf dieselbe Weise bewerben wie Studenten, die vor Ablauf ihres 90-tägigen Aufenthalts ein Visum haben. Mehr Informationen.

Ein Visum ist in Deutschland nur für die Einreise vorgesehen, daher ist die Aufenthaltserlaubnis für alle, die sich länger in Deutschland aufhalten, obligatorisch. Wenn du ohne Visum nach Deutschland einreisen darfst, kannst du möglicherweise direkt in Deutschland eine Aufenthaltserlaubnis beantragen.

Die Ausländerbehörde stellt jetzt den elektronischen Aufenthaltstitel – eAT (Karte) – aus. Es wird dringend empfohlen, den Aufenthaltstitel so früh wie möglich zu beantragen, da die Bearbeitungszeiten derzeit sehr lang sind.

Wichtig:

  • Nur nicht-europäische Bürger*innen benötigen dieses Dokument
  • Es ist an einen bestimmten Zweck gebunden (entweder §16b oder §20)
  • Es ist an eine deutsche Meldeadresse gebunden. Wenn du dich nicht entscheiden kannst, deinen Aufenthaltstitel aufzugeben und Deutschland vollständig zu verlassen, musst du weiterhin gemeldet sein. Sonst erlischt deine Aufenthaltstitel.

Antrag auf Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis für Studierende (§16b)

Du kannst dein Visum jederzeit nach deiner Einreise nach Deutschland verlängern (d.h. ein Studentenvisum in eine Aufenthaltserlaubnis für Studenten umwandeln), aber es muss vor Ablauf der Gültigkeitsdauer verlängert werden. Sowohl dein Studentenvisum als auch deine Aufenthaltserlaubnis erlauben es dir, innerhalb eines Kalenderjahres 120 Tage in Vollzeit oder 240 Tage in Teilzeit zu arbeiten (dies gilt nicht für ein Praktikum, wenn es ein obligatorischer Teil deines Studiums ist).

Wichtig:

  • Deine befristete Aufenthaltserlaubnis erlischt grundsätzlich, wenn du dich länger als 6 Monate ununterbrochen im Ausland aufhältst (§ 51 Abs. 1 Nr. 7 AufenthG).
  • Wenn du Deutschland für länger als 6 Monate verlassen musst, musst du vor deiner Abreise die Erlaubnis der Ausländerbehörde einholen, deine befristete Aufenthaltserlaubnis zu behalten. Dies ist nur aus einem triftigen Grund erlaubt, z. B. für ein Praktikum oder ein Auslandssemester.

Berlin

Hier erfährst du mehr über die Aufenthaltsgenehmigung für Studenten und kannst einen Termin vereinbaren. Wir empfehlen auch, die FAQs zu lesen, falls einige deiner Fragen hier beantwortet werden.

Das Team von International Affairs kann dich auch bei der Beantragung der Aufenthaltsgenehmigung in Berlin unterstützen. Wenn du den Weg über den Hochschulservice gehen möchten, schicken Sie uns bitte eine E-Mail an service.center@ue-germany.de mit dem Betreff: Antrag Aufenthaltserlaubnis (verwenden Sie Ihre UE-E-Mail).

Potsdam

Hier erfährst du mehr über die Aufenthaltsgenehmigung für Studierende.

Du kannst einen Termin über Auslaenderbehoerde@Rathaus.potsdam.de oder (03312)89-1113 buchen. Bitte geben Sie Folgendes an:

  • Name, Vorname und Geburtsdatum wie im Pass angegeben,
  • Gründe für Ihre Befragung (z. B. Erstausstellung/Verlängerung eines Aufenthaltstitels).

Hamburg

Erfahre hier mehr über die Aufenthaltsgenehmigung für Studierende. Buche hier einen Termin.

Iserlohn

hier mehr über die Aufenthaltsgenehmigung für Studierende, finde den richtigen Ansprechpartner und du kannst einen Termin vereinbaren.

Die Aufenthaltserlaubnis zur Arbeitssuche erlaubt es dir, nach erfolgreichem Abschluss deines Studiums in Deutschland eine Erwerbstätigkeit zu suchen. Du kannst sie nur beantragen, wenn du dich in Deutschland aufhältst.

Sie wird für 18 Monate erteilt. Während dieser 18 Monate kannst du eine beliebige Tätigkeit ausüben, entweder für ein Unternehmen oder als Selbständiger. Bitte informiere dich über die Steuerzahlung (vor allem, wenn du auf eigene Faust arbeitest, z. B. als Freiberufler*in). Nach 18 Monaten musst du einen Job haben, der mit deinem Studium und Abschluss (Bachelor/Master) zusammenhängt.

Berlin

Erfahre mehr über den Aufenthaltstitel zur Arbeitssuche und buche hier einen Termin. Wir empfehlen dir auch, die FAQs zu lesen, falls einige deiner Fragen hier beantwortet werden.

Das Team von International Affairs kann dich auch bei der Beantragung der Aufenthaltserlaubnis in Berlin unterstützen. Wenn du den Weg über den Hochschulservice gehen möchtest, schicke uns bitte eine E-Mail an service.center@ue-germany.de mit dem Betreff: Bewerbung Arbeitssuchende Aufenthaltserlaubnis (verwenden deine UE-E-Mail).

Potsdam

Hier erfährtst du mehr über einen Aufenthaltstitel zur Arbeitssuche und wie du einen Termin buchen kannst.

Du kannst auch einen Termin über Auslaenderbehoerde@Rathaus.potsdam.de oder (03312) 89-1113 buchen. Bitte gib Folgendes an:

  • Name, Vorname und Geburtsdatum wie im Reisepass angegeben,
  • den Grund für dein Vorstellungsgespräch (Aufenthaltserlaubnis zur Arbeitssuche).

Hamburg

Erfahre mehr über einen Aufenthaltstitel zur Arbeitssuche. Buche hier einen Termin.

Iserlohn

Erfahre mehr über einen Aufenthaltstitel zur Arbeitssuche. Buche hier einen Termin.

Nach der Einreise musst du dich innerhalb von 14 Tagen nach dem Einzug in eine Privatwohnung oder ein Studentenwohnheim bei einem Bürgeramt anmelden.

Die folgenden Dokumente sind erforderlich:

  • Anmeldeformular
  • ORIGINAL der Wohnungsgeberbestätigung des Vermieters
  • ORIGINAL Reisepass / Personalausweis (beide, wenn du deutscher Staatsbürger bist)
  • Ergänzung zur Anmeldung/Erklärung des Hauptwohnsitzes (bei mehreren Wohnungen in Deutschland)

Buche einen Termin in BERLIN | POTSDAM | HAMBURG | ISERLOHN.

Adressregistrierung über die Universitätsdienste (nur in Berlin)

Das International Affairs Team kann dir bei der Adresserfassung in Berlin unterstützen. Der Ablauf ist unten dargestellt:

  1. Sende alle zu prüfenden Dokumente im PDF-Format mit dem Betreff service.center@ue-germany.de: Anmeldung im Bürgerzentrum (verwende deine UE-E-Mail) – stelle sicher, dass alle Informationen deutlich sichtbar sind
  2. Expert*innen des International Affairs prüfen deine Unterlagen
  3. Wenn alles vollständig ist, übergibst du uns die Unterlagen einschließlich deines Passes / Personalausweises persönlich zum angegebenen Termin
  4. Wir übergeben deine Dokument an das Bürgerzentrum
  5. Dein Pass liegt am nächsten Tag im UE Service Center zur Abholung bereit (die Abholzeit entnimm bitte deiner Termin-E-Mail)
  6. Du holst deine Anmeldung / Adressregistrierung im UE Service Center ab (dauert etwa 2 Wochen).

Wichtig:

  • Dieser Service wird nur einmal pro Monat in den ersten drei Monaten eines jeden Semesters angeboten.
  • Wenn du deine Unterlagen am letzten Tag einsendest, erhältst du möglicherweise keinen Termin mehr, da die Anzahl der Termine begrenzt ist und diese nach dem Prinzip “Wer zuerst kommt, mahlt zuerst” vergeben werden.

Ungefähr zwei Wochen nach der Anmeldung erhältst du deine Steuernummer per Post. Die Steuer-ID ist dauerhaft und ändert sich nie. Deine Steuer-ID steht oben rechts auf einem Dokument des Bundeszentralamts für Steuern. Ansonsten kannst du deine Steuer-ID hier beantragen.

Wichtig:

Wenn du eine Arbeit aufnimmst, benötigt dein Arbeitgeber deine Steuer-ID, um deine Einkommensteuer zu berechnen.

Wenn du gesetzlich krankenversichert bist, erhältst du deine SIN (Sozialversicherungsnummer) 2-4 Wochen nach der Beantragung der Krankenversicherung. Außerdem erhältst du von der Deutschen Rentenversicherung einen Brief mit dem Sozialversicherungsausweis, der deine SIN enthält. Du kannst auch eine Mitgliedsbescheinigung bei deiner Krankenkasse beantragen. Dieses Dokument enthält ebenfalls deine SIN.

Wenn du privat krankenversichert bist und noch nie gesetzlich krankenversichert warst, musst du die Sozialversicherungsnummer bei der Deutschen Rentenversicherung beantragen. Dies kann 2-3 Monate auf dem Postweg dauern, oder du kannst sie noch am selben Tag erhalten, wenn du die Geschäftsstelle besuchst, wenn diese geöffnet ist.

Du kannst deine Sozialversicherungsnummer auch per E-Mail beantragen, was etwa 1 Woche dauern wird. Bitte schreibe in deutscher Sprache und geben deinen Vornamen, Nachnamen, Telefonnummer, den Namen der Hochschule und den Grund an, aus dem du deine SIN benötigst (z. B. Nebenjob). Füge außerdem Farbkopien von:

  • Reisepass
  • Aufenthaltsgenehmigung
  • Meldebestätigung

Berlin kundenservice@drv-berlin-brandenburg.de

Potsdam service.in.potsdam@drv-berlin-brandenburg.de

Hamburg beratungsstelle-in-hamburg@drv-nord.de

Iserlohn ab-dortmund@drv-westfalen.de

Wichtig

Dein Arbeitgeber muss deine Sozialversicherungsnummer haben, bevor er dich bezahlen kann.

Nach der Adressregistrierung bekommst du ein Schreiben von “Rundfunk ARD, ZDF, DRadio” über deine Rundfunkgebühren. Jeder Haushalt in Deutschland ist verpflichtet, diesen Beitrag zu zahlen. Der Rundfunkbeitrag beträgt 18,36 EUR pro Monat für eine Wohnung und ist gesetzlich geregelt.

Wenn du in einer Wohngemeinschaft lebst, werden die Rundfunkgebühren von der gesamten Hausgemeinschaft getragen, du musst nicht gesondert zahlen. Trotzdem musst du den Beitragsservice informieren.


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